Wie verhalte ich mich im Schadensfall?
Panne oder Unfall:
Sollte dein Fahrzeug unterwegs einen Defekt haben oder eine Panne auftreten, wende dich bitte umgehend an den Pannendienst deiner Versicherung. Bei einem Unfall informiere unbedingt die örtliche Polizei und melde das Ereignis sofort bei uns. Alle wichtigen Kontaktdaten der Versicherung erhältst du bei der Fahrzeugübergabe. Denke daran, vor Ort einen Europäischen Unfallbericht auszufüllen, von allen Beteiligten unterschreiben zu lassen und uns diesen zu übergeben. Details dazu findest du in unseren Geschäftsbedingungen. Und keine Sorge – solche Situationen lassen sich klären, und wir stehen dir zur Seite, um dir zu helfen.
Schäden im Innenraum:
Falls im Inneren des Campers etwas beschädigt wird, egal ob durch dich oder andere, informiere uns bitte sofort. Wir unterstützen dich bei der Lösung des Problems und können bei Bedarf eine geeignete Reparaturwerkstatt empfehlen.
Höhere Gewalt:
Schäden durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Wildkollisionen oder Marderbisse fallen unter die Selbstbeteiligung in Höhe von 1.500 €. Diese Regelung deckt außergewöhnliche Umstände ab.
Kaution im Schadensfall:
Nach einem Schaden wird die Kaution zunächst in voller Höhe einbehalten. Sobald uns ein Kostenvoranschlag vorliegt, passen wir den Betrag entsprechend an. Übersteigt der Schaden nicht den einbehaltenen Betrag, erstatten wir dir die Differenz zurück. Bei einer Zusatzversicherung bleibt deine Selbstbeteiligung im Rahmen der Versicherungsbedingungen gedeckelt.
Verstöße während der Reise
Haftung:
Für Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken trägst du als Mieter uneingeschränkte Verantwortung. Wir übermitteln deine Daten an die Behörden, falls erforderlich. Informiere dich vorab über die Verkehrsregeln deines Zielortes.
Verwaltungsgebühr:
Bei Ordnungswidrigkeiten erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 50 €, unabhängig vom Bußgeldbetrag. Diese Gebühr ist für den Verwaltungsaufwand vorgesehen. Das Bußgeld zahlst du direkt an die Behörde.
Unberechtigte Vorwürfe:
Falls du glaubst, dass ein Verstoß irrtümlich dir zugeordnet wurde, kannst du Einspruch bei der zuständigen Behörde einlegen. Bei einem erfolgreichen Einspruch entfällt unsere Verwaltungsgebühr selbstverständlich.