FAQ - Fahrzeugrückgabe

Bis wann kann ich mein Fahrzeug am letzten Buchungstag zurückbringen?

Wenn du deinen Camper abholst, vereinbarst du mit unseren Mitarbeitern an der Station eine Zeit zwischen 8 und 11 Uhr für die Rückgabe. Wenn du deinen letzten Tag mit deinem Camper noch etwas länger genießen möchtest, kannst du nach Rücksprache eine späte Rückgabe vereinbaren. Die Verfügbarkeit einer späten Rückgabe hängt von der aktuellen Buchungslage ab. Weitere Informationen findest du in unseren Geschäftsbedingungen.

Kann ich mein Fahrzeug an einem anderen Ort zurückgeben?

Nein

Worauf muss ich bei der Rückgabe meines Fahrzeugs achten?

Dein Fahrzeug muss zur vereinbarten Rückgabezeit (vor 11:00 Uhr) und am mit vollgetanktem Kraftstofffunktionsfähig und gereinigt zurückgegeben werden. Selbstverständlich können wir auch das Tanken für dich übernehmen. Dafür berechnen wir eine Pauschale von 30€ zzgl. Tankkosten.
Die (gebuchten) Extras müssen ebenfalls sauber an uns zurückgegeben werden. Fällt der Rückgabetag deines Campers auf einen Sonntag, so beachte bitte, dass in einigen Regionen ein Reinigungsverbot an Sonntagen besteht und Autowaschstationen möglicherweise geschlossen sind. Bitte informiere dich im Voraus, um die Rückgabe deines Wohnmobils zu erleichtern.

Kann ich mit meinem Fahrzeug durch die Waschanlage fahren?

Bitte fahre mit unseren Wohnmobilen/Wohnwägen NICHT durch die Autowaschanlage. Waschboxen können verwendet werden - bitte beachte die angegebenen Höchstmaße.

Wie sauber muss der Camper bei der Rückgabe sein, wenn ich kein Reinigungspaket gebucht habe?

Damit du dich wohl fühlst, wird dein Camper frisch gesaugt, gewischt und gereinigt an dich übergeben. Bitte gib es im gleichen Zustand wieder zurück und es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht oder unzureichend gereinigt sein, wird eine Pauschale für die Innenreinigung in Höhe von 150 € erhoben. Bei erheblicher Außenverschmutzung wird eine Aussenreinigungspauschale in Höhe von 50€ erhoben.

Bitte vergiss nicht, die Toilette und den Abwassertank zu entleeren. Die Toilettenkassette muss vor der Abgabe vollständig gereinigt werden. Sind diese nicht gereinigt, können jeweils eine Pauschale von jeweils 100 € erhobenwerden. 
Du kannst das Fahrzeug besenrein + durchgewischt bei uns abgeben und wir reinigen es für dich. Wenn die Toilette und der Grauwassertank stark verschmutzt oder nicht geleert sind, berechnen wir einen Aufpreis für den Aufwand (mehr zu den Preisen erfährst du in unseren Geschäftsbedingungen).

Im Schadensfall oder bei einer Panne:

    1. Panne oder Defekt:
        • Kontaktiere die Versicherung des Pannendienstes (Kontaktdaten erhältst du bei der Abholung).

        • Informiere Caravaning Glonntal sofort.

    1. Unfall:
        • Informiere die örtliche Polizei.

        • Fülle den Europäischen Unfallbericht vor Ort aus und lasse ihn von allen Beteiligten unterschreiben.

        • Übermittle den Bericht umgehend an FreewayCamper.

    1. Schäden im Fahrzeug:
        • Melde Schäden im Inneren des Campers sofort.

        • FreewayCamper hilft bei der Reparatur oder empfiehlt eine Werkstatt.

    1. Schäden durch höhere Gewalt:
        • Schäden durch Sturm, Hagel, Wildtierkollisionen etc. fallen unter einen Selbstbehalt von 1.500 €.

Kautionsregelungen bei Schäden:

    • Standardverfahren:
        • Die Kaution wird zunächst in voller Höhe einbehalten.

        • Nach Vorlage eines Kostenvoranschlags wird die Kaution entsprechend angepasst.

        • Eventuelle Differenzen werden zurückerstattet.

    • Mit Zusatzversicherung:
        • Die Kaution wird ebenfalls vollständig einbehalten.

        • Schäden, die durch die Zusatzversicherung gedeckt sind, begrenzen den Einbehalt auf die Selbstbeteiligung des Versicherungspakets.


Haftung bei Ordnungswidrigkeiten:

    • Verantwortung:
        • Für Bußgelder, Straftaten oder Verstöße während der Mietzeit haftest du als Mieter vollständig.

        • FreewayCamper leitet bei Behördenanfragen die Mieterdaten weiter.

    • Bearbeitungsgebühr:
        • Eine Verwaltungsgebühr von 50 € wird zusätzlich zum Bußgeld erhoben.


Einspruch gegen unberechtigte Vorwürfe:

    • Wenn der Vorwurf unbegründet ist:
        • Wende dich an die zuständige Behörde und lege Einspruch ein.

        • Sollte deinem Einspruch stattgegeben werden, entfällt auch die Verwaltungsgebühr.